Unter Nationalsozialismus versteht man die völkisch-antisemitisch-nationalrevolutionäre Bewegung in der Zwischenkriegszeit, die sich in Deutschland als Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) organisierte und die unter der Führung Hitlers in Deutschland von 1933-45 eine totalitäre Diktatur errichtete. Der Nationalsozialismus gehört überdies in den Zusammenhang der europäischen faschistischen Bewegungen der Zwischenkriegszeit, die außer in Deutschland nur in Italien aus eigener Kraft und ohne ausländische militärische Unterstützung an die Macht gekommen sind. Der Nationalsozialismus stellt innerhalb der europäischen Faschismen aufgrund seines Rassenantisemitismus und seiner Vernichtungspolitik die radikalste Variante dar.
Laut des § 130 Abs. 4 StGB ist die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung von NS-verherrlichenden Inhalten strafbar, was laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az:1 BvR 2150/08) dennoch im Einklang mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs 1 und 2 GG) steht.