Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das GG trat 1949 als provisorische Verfassung für Westdeutschland in Kraft. Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 gilt das GG für Gesamtdeutschland.
Es besteht u.a. aus einem Katalog von Grundrechten, die jedem zustehen und die der Staat nicht antasten darf. Sie sind nicht bloß schöne Worte, sondern unmittelbar geltendes Recht. Parlament, Regierung und Rechtsprechung müssen sich an sie halten. Ausdrücklich wird festgeschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie, ein Bundesstaat, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat zu sein hat.
Grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art. 1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das heißt, sie entspringen dem Diskurs über die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte, wie er seit der französischen Revolution Ende des 18. Jhd. in Europa geführt wird.