Der Begriff Extremismus stammt von den lateinischen Wörtern 'extremus' und 'extremitas': das erste bedeutet: äußerst, entferntest, aber auch: der ärgste, gefährlichste, schlechteste, verächtlichste; das zweite der äußerste Punkt, Rand. Mit dem oben zitierten Begriff des politischen Extremismus werden quasi Orte in einem – der Komplexität der Gesellschaft wird das nicht gerecht – eindimensionalen politischen Spektrum, der Rechts-Links-Achse, bestimmt: er bezeichnet Positionen an den Rändern "rechts und links des politischen Spektrums".
Im politischen Sinne bedeutet E[xtremismus] die prinzipielle, unversöhnliche Gegnerschaft gegenüber Ordnungen, Regeln und Normen des demokratischen Verfassungsstaates sowie die fundamentale Ablehnung der mit ihm verbundenen gesellschaftlichen und ökonomischen Gegebenheiten. Extremistische Einstellungen basieren i.d.R. auf grundsätzlicher Ablehnung gesellschaftlicher Vielfalt, Toleranz und Offenheit und stellen häufig den Versuch dar, die aktuellen politischen, ökonomischen und sozialen Probleme auf eine einzige Ursache zurückzuführen.“ (Schubert, Klaus/Klein, Martina, Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl., Bonn: Dietz 2006).
Der amtliche Extremismusbegriff definiert die Bewegung weg von den Rändern hin zur "normalen" politischen Mitte als Bestrebungen, die diese Mitte in ihrer Substanz bedrohen. Da wo Extremismus sich in diese Richtung ausbreitet und die Mehrheitsgesellschaft zu beeinflussen versucht, besteht die Aufgabe des Verfassungsschutzes darin, solche Bestrebungen zu verhindern, "die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben".